Rechtliche Situation
Deutschland
Paintball Markierer dürfen erst ab dem 18. Lebensjahr frei erworben
werden. Paintball-Markierer dürfen nicht überall verwendet werden. Das
Spiel ist nur auf dafür bestimmtem, so genanntem „umfriedeten“, Gelände
erlaubt. Der Zugang zum Gelände muss somit abgesperrt sein (z. B.
Zaun), so dass sich kein unbeteiligter Passant in die Schusslinie
verirren kann, und es muss derart beschaffen sein, dass daraus kein
Schuss nach außen dringt (z. B. Fangnetz). Das Spielen beispielsweise
im öffentlichen Wald verstößt somit gegen das Gesetz, in der Regel wird
wegen unbefugten Führens von Schusswaffen ohne Waffenschein ermittelt.
Um Paintball spielen zu dürfen, braucht man ein geeignetes
Privatgelände, dessen Eigentümer das Spielen auch gestattet. Bei einem
solchen Gelände handelt es sich nicht um eine Schießstätte im Sinne des
Waffengesetzes. Beim Transport müssen sich die Markierer in einem
verschlossenen Behältnis befinden, müssen getrennt von der Munition
transportiert werden und dürfen nicht schussbereit sein, d. h. mit nur
wenigen Handgriffen fertiggeladen sein.
Österreich
Der Paintballsport darf in Österreich ab dem 10. Lebensjahr in
Begleitung der Eltern, ab dem 16. Lebensjahr mit schriftlicher
Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten ausgeübt werden. Die
Altersbeschränkung variiert allerdings von Bundesland zu Bundesland, da
der Jugendschutz Landessache ist, so ist in Wien Paintball erst ab 18
Jahren erlaubt. Das Paintballspiel ist grundsätzlich nur auf eigens
dafür genehmigten Spielfeldern gestattet.
Schweiz
Paintball-Markierer dürfen nicht überall verwendet werden. Das Spiel
ist nur auf dafür bestimmtem, so genanntem „umfriedeten“, Gelände
erlaubt. Der Zugang zum Gelände muss somit abgesperrt sein (z. B.
Zaun), so dass sich kein unbeteiligter Passant in die Schusslinie
verirren kann, und es muss derart beschaffen sein, dass daraus kein
Schuss nach außen dringt (z. B. Fangnetze, mind. 3m hoch). Das Spielen
beispielsweise im öffentlichen wie auch in privaten Wald verstößt somit
gegen das Waffen-, Natur-, und Jagdgesetz. Es wird dann bei Anzeige,
wegen Gefährdung Dritter, Störung von Wildtieren und
Umweltverschmutzung durch die Farbe, ermittelt. Bussen bis CHF 5000.-
und bedingten Gefängnisstrafen sind möglich. Um Paintball spielen zu
dürfen, braucht man ein geeignetes Privatgelände, dessen Eigentümer das
Spielen auch gestattet, zudem müssen die nötigen Genehmigungen von
Gemeinden und Behörden erteilt werden. Diese Gelände werden genaustens
geprüft, und durch Spezialisten abgenommen. Erfüllt ein Spielfeld die
Anforderungen, wird es zum Spielen freigegeben.
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