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Rechtliche Situation PDF 
Geschrieben von Paintball Leipzig Admin   
Thursday, 30. August 2007

 

Deutschland 

Paintball Markierer dürfen erst ab dem 18. Lebensjahr frei erworben werden. Paintball-Markierer dürfen nicht überall verwendet werden. Das Spiel ist nur auf dafür bestimmtem, so genanntem „umfriedeten“, Gelände erlaubt. Der Zugang zum Gelände muss somit abgesperrt sein (z. B. Zaun), so dass sich kein unbeteiligter Passant in die Schusslinie verirren kann, und es muss derart beschaffen sein, dass daraus kein Schuss nach außen dringt (z. B. Fangnetz). Das Spielen beispielsweise im öffentlichen Wald verstößt somit gegen das Gesetz, in der Regel wird wegen unbefugten Führens von Schusswaffen ohne Waffenschein ermittelt. Um Paintball spielen zu dürfen, braucht man ein geeignetes Privatgelände, dessen Eigentümer das Spielen auch gestattet. Bei einem solchen Gelände handelt es sich nicht um eine Schießstätte im Sinne des Waffengesetzes. Beim Transport müssen sich die Markierer in einem verschlossenen Behältnis befinden, müssen getrennt von der Munition transportiert werden und dürfen nicht schussbereit sein, d. h. mit nur wenigen Handgriffen fertiggeladen sein.

Österreich 

Der Paintballsport darf in Österreich ab dem 10. Lebensjahr in Begleitung der Eltern, ab dem 16. Lebensjahr mit schriftlicher Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten ausgeübt werden. Die Altersbeschränkung variiert allerdings von Bundesland zu Bundesland, da der Jugendschutz Landessache ist, so ist in Wien Paintball erst ab 18 Jahren erlaubt. Das Paintballspiel ist grundsätzlich nur auf eigens dafür genehmigten Spielfeldern gestattet.

Schweiz

Paintball-Markierer dürfen nicht überall verwendet werden. Das Spiel ist nur auf dafür bestimmtem, so genanntem „umfriedeten“, Gelände erlaubt. Der Zugang zum Gelände muss somit abgesperrt sein (z. B. Zaun), so dass sich kein unbeteiligter Passant in die Schusslinie verirren kann, und es muss derart beschaffen sein, dass daraus kein Schuss nach außen dringt (z. B. Fangnetze, mind. 3m hoch). Das Spielen beispielsweise im öffentlichen wie auch in privaten Wald verstößt somit gegen das Waffen-, Natur-, und Jagdgesetz. Es wird dann bei Anzeige, wegen Gefährdung Dritter, Störung von Wildtieren und Umweltverschmutzung durch die Farbe, ermittelt. Bussen bis CHF 5000.- und bedingten Gefängnisstrafen sind möglich. Um Paintball spielen zu dürfen, braucht man ein geeignetes Privatgelände, dessen Eigentümer das Spielen auch gestattet, zudem müssen die nötigen Genehmigungen von Gemeinden und Behörden erteilt werden. Diese Gelände werden genaustens geprüft, und durch Spezialisten abgenommen. Erfüllt ein Spielfeld die Anforderungen, wird es zum Spielen freigegeben.

 

 

 

 

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